Über die INCI-Liste können Sie Allergene in der Kosmetik identifizieren. Die Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) legt fest, wie Inhaltsstoffe auf Verpackungen angegeben werden müssen, um eine standardisierte Kennzeichnung zu ermöglichen.
Besonders tückisch sind Duftstoffe, die oft unter Sammelbegriffen wie „Parfum“, „Aroma“ oder „Fragrance“ versteckt werden. Wer allergisch auf diese Inhaltsstoffe reagiert, kann somit Schwierigkeiten haben, das spezifische Allergen in der Kosmetik durch die Liste zu identifizieren.
Doch auch hier gibt es Fortschritte: Seit 2005 müssen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1223/2009 26 allergene Duftstoffe in Kosmetik explizit aufgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Geraniol, Linalool und Limonene. Rinse-off-Produkte wie Shampoo und Duschgel müssen dabei ab 100 ppm (0,01 %) Duftstoffe angeben, Leave-on-Produkte wie Cremes bereits ab 10 ppm (0,001 %).
Die Liste deklarationspflichtiger Duftstoffe in Kosmetik wurde mit der Änderungsverordnung (EU) Nr. 2023/1545 deutlich erweitert. Seit dem 15. August 2023 müssen weitere 56 allergieauslösende Duftstoffe auf der Verpackungsrückseite angegeben werden, sodass nun ganze 82 allergene Duftstoffe in Kosmetik identifiziert werden.
Bis diese Regelung jedoch vollständig umgesetzt ist, können noch einige Jahre vergehen. Eine Übergangsfrist von 3 bzw. 5 Jahren ermöglicht es, Produkte ohne die neue Kennzeichnung bis zum 31. Juli 2026 innerhalb der EU in Verkehr zu bringen und bis zum 31. Juli 2028 bereitzustellen.